E Rechnungspflicht

Veröffentlicht am: 12.07.2024

E Rechnungspflicht

E-Rechnungspflicht für Unternehmen: Was Sie wissen sollten:
Liebe LinkedIn-Community,
wir möchten Sie über die neuen Anforderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung informieren. Ab dem Jahr 2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Unternehmen bereits jetzt beachten sollten:
1. Gesetzliche Grundlage: Die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen zur E-Rechnung sind im Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl 2024 I Nr. 108) enthalten. Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu stellen1.
2. Definition der E-Rechnung: Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Dies kann beispielsweise ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den erforderlichen Angaben sein2.
3. Handlungsbedarf: Unternehmen sollten ihre Prozesse und Systeme anpassen, um die E-Rechnungspflicht zu erfüllen. Dazu gehört die technische Umsetzung sowie die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter3.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden. Bei Fragen stehen unsere DATEV- und DocuWare-Berater gerne zur Verfügung!

Unsere Kunden, bei denen DATEV DUO, Mittelstand faktura, Eigenorganisation classic und auch DocuWare im Einsatz ist, müssen keine hohen Aufwände befürchten. Die Hersteller und wir kommen rechtzeitig auf Sie zu um Anpassungen vorzunehmen.

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